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Nach dem Fußballspiel flogen die Fäuste

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Limburg-Weilburg - Eine Gewalttätigkeit nach dem Fußballspiel zwischen Weilburg-Gaudernbach und Merenberg-Allendorf am 4. November vorigen Jahres hat zwei 20- und 28-jährige Männer aus Weilburg und Hasselbach auf die Anklagebank gebracht. Die Staatsanwältin warf ihnen eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vor. Sie sollen einen 20-Jährigen aus Löhnberg mit der Stange einer Eckfahne, Schlägen und Tritten traktiert und verletzt haben.

Das Spiel endete 4:0 für die Gastgeber, die ihre Begeisterung mit einem kreisrunden Freudentanz feierten, wofür zumeist die Fußballschuhe ausgezogen werden. Sodann hatten einige Spieler die Aufgabe, die Eckfahnen einzusammeln und ins Vereinsheim zu bringen.

Zwischen dem 28-Jährigen aus Hasselbach, der für Gaudernbach spielt, und dem 20-jährigen Löhnberger im Trikot der Allendorfer war das Match auf dem Feld offenbar noch nicht beendet. Im Eingangsbereich zum Sportlerheim soll der unterlegene Spieler, der als Torwart in der ersten Halbzeit zwei Treffer kassierte, wohl immer noch zwischen den Pfosten, dieses Mal in der Eingangstür, gestanden haben. „Ich habe auf andere Leute gewartet", sagte er, der offenbar an jenem Tag nicht gut drauf war. Der Hasselbacher hatte Mühe, sich Zugang zu dem Vereinsheim zu verschaffen, weil sich besagter junger Mann dort breitmachte und er sich dadurch provoziert fühlte. Ein Wort ergab das andere. Es wurden lautstark Beleidigungen ausgetauscht. „Wenn du so fett bist, komme ich nicht durch", will der am Betreten des Vereinsheims gehinderte Spieler gesagt haben. Irgendwie bekam er eine Eckfahne in die Hand und stieß sie dem Widersacher ins Gesicht, der dadurch eine Platzwunde unterm Auge erlitt.

In dem Moment soll von hinten der 20-jährige Mitangeklagte hinzugekommen sein. Der Türke, der noch keine Spielberechtigung für Gaudernbach hatte, wollte seinem Landsmann beistehen und schlug dem bereits mit der Eckfahne Verletzten mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser zu Boden fiel, wo ihm der 28-Jährige in die Rippen trat. Der Verletzte trug außer der Wunde unterm Auge eine Schwellung an seiner blutenden Nase, Blutergüsse und eine Gehirnerschütterung davon.

Bei seiner ersten Vernehmung hatte ein Polizeibeamter protokolliert, dass der Verletzte auch gegen den Hinterkopf getreten worden sei. Daran konnte sich der Geschädigte nun als Zeuge nicht mehr erinnern und meinte, die Gehirnerschütterung könnte auch durch das Anschlagen seines Kopfes gegen die Wand verursacht worden sein. Er will jedoch gesehen haben, dass ihn der 28-Jährige mit Fußballschuhen in die Rippen trat. Ob dieser tatsächlich die Stollenschuhe anhatte, konnte nicht sicher aufgeklärt werden.

Der 20-jährige Angeklagte sagte, er habe beim Betreten des Vereinsheims den Streit mitbekommen und die beiden Kontrahenten auseinanderbringen wollen. In diesem Moment habe ihn von hinten jemand herausgezogen. Er habe sich bedroht gefühlt, sich umgedreht und mit der Faust zugeschlagen. Er hat sich bei dem Verletzten, mit dem er befreundet war, via Facebook entschuldigt. Richter Ernst Haberstock: „Warum fühlten Sie sich bedroht, wenn Sie befreundet waren?" Die Antwort des Angeklagten lautete: „Es ging alles so schnell." Insgesamt acht Zeugen vermochten keine rechte Klarheit in den Ablauf der Auseinandersetzung zu bringen.

Staatsanwältin Iris Wolf sah den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung bestätigt und plädierte für beide auf Freiheitsstrafen von acht Monaten zur Bewährung. Das Urteil lautete auf Geldstrafen von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro (4050 Euro) für den 28-Jährigen und 90 Tagessätzen zu je 20 Euro (1800 Euro) für den Heranwachsenden wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall.

Das Gericht folgte damit der Argumentation des Verteidigers Dr. Burkhard Kirchhoff, der von einer aufgeheizten Situation sprach, an der das spätere Opfer nicht unbeteiligt war. Die Staatsanwältin hat auf Anfrage unserer Zeitung Berufung gegen das Urteil angekündigt. Dieter Fluck


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