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Cannabiszüchter müssen lange hinter Gitter

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Katzenelnbogen/Koblenz - Das Koblenzer Landgericht hat im Prozess um Cannabis-Indoor-Plantagen in Niedertiefenbach, Berndroth und Heidenrod (Rheingau-Taunus-Kreis) gegen drei weitere Angeklagte hohe Haftstrafen wegen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verhängt: Ein 41-jähriger Familienvater aus der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen und sein 30-jähriger Komplize aus Wiesbaden müssen jeweils für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Ein weiterer 24-jähriger Wiesbadener - er soll der Rockerszene angehören - kassierte vier Jahre und neun Monate.

Alle drei hatten die gleiche Verteidigungsstrategie: Sie räumten die Vorwürfe zwar ein, hatten aber kuriose Ausreden und beschuldigten die jeweils anderen. So hatte der 41-jährige Familienvater - sein Haftbefehl war bis zum Prozess unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden - zwar freimütig zugegeben, dass er den Aufbau der ersten Plantage im Keller seines Bauernhauses - und später noch in seiner Garage - zwar ermöglicht und er sich später auch um die Aufzucht der Pflanzen gekümmert habe, allerdings sei das nicht aus finanziellen Gründen geschehen. Er habe vielmehr lediglich den praktischen Aspekt gesehen: „Auf diesem Weg wurde mein Keller schnell und mit Unterstützung ausgebaut", so seine Begründung. Zudem hätte er sich aus dem Geschäft zurückziehen wollen, als seine Frau schwanger wurde. Doch die Polizei sei ihm mit der Durchsuchungsaktion im August 2012 zuvorgekommen. Die Beamten hatten damals auf den drei Plantagen insgesamt mehr als 10 Kilogramm Marihuana, etwa 600 Gramm Amphetamin und etliche Jung- und Mutterpflanzen sowie Schusswaffen sichergestellt. Auch der 30-jährige Komplize befand sich bis zum Prozess auf freiem Fuß und hatte versucht, mit freiwilligen Drogentests und der Wiederaufnahme seines Studiums das Gericht davon zu überzeugen, dass er geläutert sei. Er will ebenfalls keinen finanziellen Nutzen gehabt haben, sondern nur „genug Gras für den Eigenbedarf". Reich waren die beiden Männer wirklich nicht geworden: Die Ernten waren mager, das Startkapital von 15 000 Euro musste zurückbezahlt werden, dann stieg einer aus und wurde mit 20 000 Euro ausgelöst, und es wurde noch eine Erntemaschine für 3000 Euro angeschafft. Der dritte Verurteilte kommt ein halbes Jahr früher frei, denn: Er hatte Aufklärungshilfe geleistet, indem er recht präzise Angaben zu den Erträgen, es sollen insgesamt 36 Kilogramm Marihuana verkauft worden sein, gemacht hatte. Er selbst will nur kleine Dienste wie Fahrertätigkeiten übernommen haben. Dafür habe er lediglich 5000 Euro sowie 100 Gramm Marihuana für den Eigenbedarf bekommen, so seine Version. Doch die restlichen Bandenmitglieder hatten kein gutes Haar an ihm gelassen: Er sei es gewesen, der die Fäden bei den beiden anderen Plantagen in der Hand gehalten habe. Er habe zudem die meisten Drogen an seinen Motorradklub verkauft. Der Prozess wird nächste Woche gegen die restlichen vier Angeklagten fortgesetzt. Ricarda Helm


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